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Versicherung fürs Visum

Krankenversicherung für dein Studium in Deutschland

Ohne Krankenversicherung gibt es weder Visum noch Einschreibung. Hier siehst du, welche Versicherung du wann brauchst, was sie 2026 kostet und worauf du achten solltest.

  • Für Visum und Einschreibung geeignet
  • Schutz ab dem ersten Tag
  • Nachweis für die Hochschule
Beispielansicht
VersicherungsnachweisGültig
Tarif
Gesetzlich, Studierendentarif
Beginn
01.10.2026
Monatlicher Beitrag
ca. 141 €
Meldung an Hochschule
elektronisch übermittelt
Zwei Phasen

Welche Versicherung du wann brauchst

Bis zur Einschreibung und danach gelten unterschiedliche Regeln. Deshalb besteht dein Versicherungsschutz meist aus zwei Teilen.

Vor der Einschreibung

Versicherung für Visum und Einreise

Für den Visumantrag verlangen viele Botschaften einen Versicherungsschutz ab dem Tag der Einreise. Dafür gibt es spezielle Tarife für internationale Studierende, die bis zur Einschreibung gelten.

  • Gilt ab dem ersten Tag in Deutschland
  • Nachweis als PDF für die Botschaft
  • Endet, wenn die gesetzliche Versicherung beginnt
Ab der Einschreibung

Gesetzliche Krankenversicherung

Mit der Einschreibung an einer staatlich anerkannten Hochschule bist du in der Regel pflichtversichert. Du wählst eine gesetzliche Krankenkasse, und sie meldet deinen Versicherungsstatus elektronisch an die Hochschule.

  • Fester Studierendentarif, unabhängig vom Einkommen
  • Arztbesuche und Krankenhaus abgedeckt
  • Voraussetzung für die Einschreibung
Kosten 2026

Was die gesetzliche Versicherung kostet

Der Beitrag für Studierende setzt sich aus drei Teilen zusammen. Der Grundbeitrag ist bei allen Kassen gleich, der Zusatzbeitrag unterscheidet sich je nach Kasse.

Ab dem Alter von 23 Jahren zahlen kinderlose Studierende einen etwas höheren Beitrag zur Pflegeversicherung.
Bestandteilpro Monat
Grundbeitrag Krankenversicherung87,38 €
Zusatzbeitrag, Beispiel 2,69 %23,00 €
Pflegeversicherung bis 23 Jahre30,78 €
Summe im Beispiel141,16 €

Richtwerte für 2026. Ab 23 Jahren ohne Kind beträgt der Pflegebeitrag 35,91 €. Verbindlich ist die Angabe deiner Krankenkasse.

Gesetzlich oder privat

Die Unterschiede auf einen Blick

Die meisten Studierenden bleiben gesetzlich versichert. Eine private Versicherung kann sich in Einzelfällen lohnen, die Entscheidung bindet dich aber für das ganze Studium.

GesetzlichPrivat
BeitragFester Studierendentarif, rund 141 € im MonatAbhängig von Tarif, Alter und Leistungen
VoraussetzungEinschreibung an einer staatlich anerkannten HochschuleBefreiung von der Versicherungspflicht, Antrag innerhalb von drei Monaten
BindungWechsel zwischen gesetzlichen Kassen möglichDie Befreiung gilt für das gesamte Studium und kann nicht widerrufen werden
LeistungenGesetzlich festgelegt, ohne Vorkasse beim ArztJe nach Vertrag, oft mit Vorkasse und Erstattung
Sonderfälle

Wenn deine Situation anders ist

Ab 30 Jahren oder nach vielen Semestern

Die studentische Pflichtversicherung endet in der Regel mit dem 30. Geburtstag oder nach dem 14. Fachsemester. Danach versicherst du dich freiwillig gesetzlich oder privat, meist zu einem höheren Beitrag.

Sprachkurs und Studienkolleg

Für Sprachkurse und oft auch für das Studienkolleg gilt die studentische Pflichtversicherung noch nicht. Dann brauchst du eine private Versicherung, bis das Studium beginnt.

Arbeiten neben dem Studium

Wer im Semester höchstens 20 Stunden pro Woche arbeitet, bleibt in der Regel im Studierendentarif. Bei mehr Stunden kann sich der Versicherungsstatus ändern.

Haftpflichtversicherung

Eine private Haftpflichtversicherung ist keine Pflicht, aber sehr zu empfehlen. Sie zahlt, wenn du aus Versehen etwas beschädigst, zum Beispiel in deiner WG.

Fragen

Häufige Fragen zur Versicherung

Noch mehr Antworten findest du im Hilfe-Center.

Welche Krankenversicherung brauche ich?

Für Visum und Einreise brauchst du meist eine Reisekrankenversicherung oder einen speziellen Tarif für internationale Studierende. Mit der Einschreibung an einer staatlich anerkannten Hochschule bist du in der Regel in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Wir klären mit dir, was in deinem Fall gilt.

Ab wann muss ich versichert sein?

Ab dem Tag der Einreise. Viele Botschaften wollen den Nachweis schon beim Visumantrag sehen. Die gesetzliche Versicherung beginnt dann mit dem Semester, in dem du eingeschrieben bist.

Kann ich meine Versicherung aus dem Heimatland nutzen?

Nur in Ausnahmen. Eine ausländische Versicherung wird für die Einschreibung nur anerkannt, wenn ein Sozialversicherungsabkommen besteht oder die Krankenkasse sie gleichwertig einstuft. Für die meisten Studierenden außerhalb der EU ist das nicht der Fall.

Wie bekommt die Hochschule meinen Nachweis?

Die gesetzliche Krankenkasse meldet deinen Versicherungsstatus elektronisch an die Hochschule. Dafür gibst du der Kasse bei der Anmeldung den Namen deiner Hochschule an.

Noch Fragen?

Im Hilfe-Center findest du Antworten zu Sperrkonto, Versicherung, Visum und Ankommen. Oder du schreibst uns direkt, das Erstgespräch ist kostenlos.

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