Visum zum Studium
Du hast eine Zulassung oder eine bedingte Zulassung, zum Beispiel mit Studienkolleg. Das ist der häufigste Fall.
- Sperrkonto mit 992 € pro Monat
- Krankenversicherung ab Einreise
Welches Visum passt zu dir, wann solltest du anfangen und welche Unterlagen will die Botschaft sehen? Hier findest du den ganzen Weg mit typischen Wartezeiten und Kosten.

Welches Visum du beantragst, hängt davon ab, ob du schon eine Zulassung hast. Alle drei sind nationale Visa und werden bei der deutschen Auslandsvertretung beantragt.
Du hast eine Zulassung oder eine bedingte Zulassung, zum Beispiel mit Studienkolleg. Das ist der häufigste Fall.
Du willst dich in Deutschland vor Ort bewerben oder auf eine Zusage warten. Das Visum gilt für bis zu neun Monate.
Du lernst zuerst Deutsch, zum Beispiel als Vorbereitung auf das Studium. Der Kurs muss in der Regel intensiv sein.
Bevor du ein Visum beantragst, brauchst du in den meisten Fällen eine Zulassung. Viele Hochschulen nehmen Bewerbungen aus dem Ausland über uni-assist entgegen, andere direkt über ihr eigenes Portal.
Die Zeiten sind Erfahrungswerte und schwanken je nach Land und Jahreszeit. Vor Semesterbeginn sind die Termine bei den Botschaften besonders knapp.
Hochschule wählen, bewerben und die Zulassung abwarten.
Für Bewerberinnen und Bewerber aus China, Indien und Vietnam.
Konto eröffnen, Geld überweisen, Versicherungsnachweis erhalten.
Formular ausfüllen und Unterlagen hochladen oder bei der Botschaft einreichen.
Fingerabdrücke, Gebühr und manchmal ein kurzes Gespräch.
Die Botschaft prüft den Antrag, oft gemeinsam mit der Ausländerbehörde am Studienort.
Nach der Ankunft beantragst du die Aufenthaltserlaubnis, bevor dein Visum abläuft.
Hake ab, was du schon hast. Dein Fortschritt bleibt in diesem Browser gespeichert.
Neben dem Sperrkonto fallen einige Gebühren an. Die Beträge für Übersetzungen und Beglaubigungen hängen stark vom Land ab.
| Posten | Betrag | Hinweis |
|---|---|---|
| Visumgebühr für das nationale Visum | 75 € | Für Erwachsene, zahlbar bei der Auslandsvertretung |
| Aufenthaltserlaubnis in Deutschland | bis 100 € | Bei der Ausländerbehörde am Studienort |
| Sperrkonto | 11.904 € | Guthaben für zwölf Monate, keine Gebühr |
| Übersetzungen und Beglaubigungen | variabel | Nur von anerkannten Übersetzern |
| APS Zertifikat | variabel | Nur für China, Indien und Vietnam |
Mit einer Aufenthaltserlaubnis zum Studium darfst du neben dem Studium arbeiten, ohne eine extra Erlaubnis zu beantragen. Seit 2024 gelten großzügigere Grenzen als früher.
Der Verdienst reicht selten für das ganze Studium. Für das Visum zählt deshalb vor allem der Finanzierungsnachweis.
So früh wie möglich, sobald du die Zulassung hast. In vielen Ländern sind die Termine vor dem Wintersemester knapp. Drei Monate vor dem geplanten Studienbeginn solltest du spätestens dran sein.
Nein. Ein Schengen Visum für Reisen kann in Deutschland in der Regel nicht in eine Aufenthaltserlaubnis zum Studium umgewandelt werden. Du brauchst von Anfang an das passende nationale Visum.
Du meldest deinen Wohnsitz an und beantragst bei der Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis zum Studium. Sie wird meist für ein bis zwei Jahre erteilt und kann verlängert werden.
Du kannst eine Begründung verlangen und gegen den Bescheid vorgehen oder einen neuen Antrag stellen. Das Geld auf dem Sperrkonto bekommst du nach Vorlage der Ablehnung zurück.
Im Hilfe-Center findest du Antworten zu Sperrkonto, Versicherung, Visum und Ankommen. Oder du schreibst uns direkt, das Erstgespräch ist kostenlos.