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Studium und Visum

Vom Studienplatz zum Visum, Schritt für Schritt

Welches Visum passt zu dir, wann solltest du anfangen und welche Unterlagen will die Botschaft sehen? Hier findest du den ganzen Weg mit typischen Wartezeiten und Kosten.

Welches Visum?

Drei Wege zum Studium in Deutschland

Welches Visum du beantragst, hängt davon ab, ob du schon eine Zulassung hast. Alle drei sind nationale Visa und werden bei der deutschen Auslandsvertretung beantragt.

§ 16b AufenthG

Visum zum Studium

Du hast eine Zulassung oder eine bedingte Zulassung, zum Beispiel mit Studienkolleg. Das ist der häufigste Fall.

  • Sperrkonto mit 992 € pro Monat
  • Krankenversicherung ab Einreise
§ 17 AufenthG

Visum zur Studienbewerbung

Du willst dich in Deutschland vor Ort bewerben oder auf eine Zusage warten. Das Visum gilt für bis zu neun Monate.

  • Sperrkonto mit 1.091 € pro Monat
  • Nachweis über Hochschulreife und Sprache
§ 16f AufenthG

Visum für einen Sprachkurs

Du lernst zuerst Deutsch, zum Beispiel als Vorbereitung auf das Studium. Der Kurs muss in der Regel intensiv sein.

  • Anmeldung bei einer Sprachschule
  • Private Krankenversicherung
Bewerbung

Studienplatz und Bewerbung

Bevor du ein Visum beantragst, brauchst du in den meisten Fällen eine Zulassung. Viele Hochschulen nehmen Bewerbungen aus dem Ausland über uni-assist entgegen, andere direkt über ihr eigenes Portal.

Darauf kommt es an

  • Anerkennung deines Schulabschlusses, sonst zuerst ein Studienkolleg
  • Sprachnachweis, zum Beispiel TestDaF, DSH oder Goethe C1, für englische Studiengänge oft IELTS oder TOEFL
  • Beglaubigte Kopien und Übersetzungen deiner Zeugnisse
  • Motivationsschreiben und Lebenslauf, je nach Studiengang
Wenn du aus China, Indien oder Vietnam kommst, brauchst du für Bewerbung und Visum zusätzlich ein Zertifikat der Akademischen Prüfstelle (APS). Plane dafür mehrere Wochen ein.
15. Julihäufige Frist für das Wintersemester
15. Januarhäufige Frist für das Sommersemester
6 bis 12Monate vorher mit der Planung beginnen
APSPflicht für China, Indien und Vietnam
Zeitplan

Dein Weg bis zum Visum

Die Zeiten sind Erfahrungswerte und schwanken je nach Land und Jahreszeit. Vor Semesterbeginn sind die Termine bei den Botschaften besonders knapp.

Studienvisa werden inzwischen in vielen Ländern online über das Auslandsportal des Auswärtigen Amts beantragt. Den Termin für Fingerabdrücke und Gebühr bekommst du danach.
  1. Studienplatz und Zulassung

    Hochschule wählen, bewerben und die Zulassung abwarten.

    2 bis 4 Monate
  2. APS Zertifikat, falls nötig

    Für Bewerberinnen und Bewerber aus China, Indien und Vietnam.

    4 bis 8 Wochen
  3. Sperrkonto und Versicherung

    Konto eröffnen, Geld überweisen, Versicherungsnachweis erhalten.

    1 bis 3 Wochen
  4. Antrag stellen

    Formular ausfüllen und Unterlagen hochladen oder bei der Botschaft einreichen.

    1 Tag
  5. Termin bei der Botschaft

    Fingerabdrücke, Gebühr und manchmal ein kurzes Gespräch.

    je nach Land
  6. Entscheidung

    Die Botschaft prüft den Antrag, oft gemeinsam mit der Ausländerbehörde am Studienort.

    4 bis 12 Wochen
  7. Einreise und Aufenthaltserlaubnis

    Nach der Ankunft beantragst du die Aufenthaltserlaubnis, bevor dein Visum abläuft.

    erste Wochen
Checkliste

Deine Unterlagen für das Studentenvisum

Hake ab, was du schon hast. Dein Fortschritt bleibt in diesem Browser gespeichert.

0 / 12
Persönliche Dokumente
Studium
Finanzierung und Versicherung
Nach der Ankunft
Kosten

Mit diesen Kosten solltest du rechnen

Neben dem Sperrkonto fallen einige Gebühren an. Die Beträge für Übersetzungen und Beglaubigungen hängen stark vom Land ab.

PostenBetragHinweis
Visumgebühr für das nationale Visum75 €Für Erwachsene, zahlbar bei der Auslandsvertretung
Aufenthaltserlaubnis in Deutschlandbis 100 €Bei der Ausländerbehörde am Studienort
Sperrkonto11.904 €Guthaben für zwölf Monate, keine Gebühr
Übersetzungen und BeglaubigungenvariabelNur von anerkannten Übersetzern
APS ZertifikatvariabelNur für China, Indien und Vietnam
Arbeiten

Arbeiten während des Studiums

Mit einer Aufenthaltserlaubnis zum Studium darfst du neben dem Studium arbeiten, ohne eine extra Erlaubnis zu beantragen. Seit 2024 gelten großzügigere Grenzen als früher.

  • 140 ganze oder 280 halbe Arbeitstage pro Jahr
  • Mit dem Visum zur Studienbewerbung bis zu 20 Stunden pro Woche
  • Jobs als studentische Hilfskraft an der Hochschule zählen meist nicht zu dieser Grenze

Der Verdienst reicht selten für das ganze Studium. Für das Visum zählt deshalb vor allem der Finanzierungsnachweis.

140ganze Arbeitstage pro Jahr
280halbe Arbeitstage pro Jahr
13,90 €Mindestlohn pro Stunde seit 2026
20Stunden pro Woche im Semester für den Studierendentarif
Fragen

Häufige Fragen zum Visum

Noch mehr Antworten findest du im Hilfe-Center.

Wann sollte ich das Visum beantragen?

So früh wie möglich, sobald du die Zulassung hast. In vielen Ländern sind die Termine vor dem Wintersemester knapp. Drei Monate vor dem geplanten Studienbeginn solltest du spätestens dran sein.

Kann ich mit einem Touristenvisum einreisen und dann studieren?

Nein. Ein Schengen Visum für Reisen kann in Deutschland in der Regel nicht in eine Aufenthaltserlaubnis zum Studium umgewandelt werden. Du brauchst von Anfang an das passende nationale Visum.

Was passiert nach der Einreise?

Du meldest deinen Wohnsitz an und beantragst bei der Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis zum Studium. Sie wird meist für ein bis zwei Jahre erteilt und kann verlängert werden.

Was tun, wenn das Visum abgelehnt wird?

Du kannst eine Begründung verlangen und gegen den Bescheid vorgehen oder einen neuen Antrag stellen. Das Geld auf dem Sperrkonto bekommst du nach Vorlage der Ablehnung zurück.

Noch Fragen?

Im Hilfe-Center findest du Antworten zu Sperrkonto, Versicherung, Visum und Ankommen. Oder du schreibst uns direkt, das Erstgespräch ist kostenlos.

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