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Finanzierungsnachweis

Das Sperrkonto für dein Studentenvisum

Mit dem Sperrkonto zeigst du der Botschaft, dass dein Lebensunterhalt im ersten Studienjahr gesichert ist. Hier erfährst du, wie viel du einzahlen musst, wie die Eröffnung abläuft und wann du dein Geld bekommst.

  • 992 € pro Monat ab Ankunft
  • Sperrbestätigung als PDF
  • Rückzahlung bei Ablehnung
Beispielansicht
SperrkontoDE•• •••• •••• 4821
Bestätigung erstellt
Guthaben
8.928,00 €
3 von 12 Auszahlungen992 € / Monat
  • 01.10.Monatliche Auszahlung−992,00 €
  • 01.09.Monatliche Auszahlung−992,00 €
  • 14.06.Einzahlung Studienjahr+11.904,00 €
Was ist das?

Was ist ein Sperrkonto?

Ein Sperrkonto ist ein Bankkonto in Deutschland, auf das du vor der Einreise einen festen Betrag einzahlst. Du kannst jeden Monat nur einen bestimmten Teil davon abheben. So weist du der deutschen Auslandsvertretung nach, dass du deinen Lebensunterhalt während des Studiums selbst finanzieren kannst.

Den Nachweis verlangt das Aufenthaltsgesetz. Die Höhe orientiert sich am BAföG Höchstsatz und wird jedes Jahr neu festgelegt. Für 2026 gilt für Studierende ein Betrag von 992 € pro Monat.

Wer braucht ein Sperrkonto?

  • Studierende aus Ländern außerhalb der EU, die ein Visum für Deutschland brauchen
  • Studienbewerber, die in Deutschland einen Studienplatz suchen
  • Teilnehmende an einem Studienkolleg oder einem längeren Sprachkurs

Wer aus einem Land der EU oder des EWR kommt, braucht kein Visum und damit auch kein Sperrkonto.

11.904 €für zwölf Monate Studium (Stand 2026)
992 €freier Betrag pro Monat in Deutschland
1.091 €pro Monat für die Studienbewerbung
12Monate verlangen die meisten Botschaften
Sperrkonto berechnen

Wie viel musst du einzahlen?

Der Betrag richtet sich nach deinem Aufenthaltszweck und der Dauer, für die die Botschaft einen Nachweis verlangt. In den meisten Fällen sind das 12 Monate.

Aufenthaltszweck
11224
Einzuzahlender Betrag
11.904 €
Monatliche Auszahlung992 €
Anzahl Monate12
Puffer für Gebühren0 €

Richtwerte nach § 16b und § 17 AufenthG, Stand 2026. Maßgeblich ist immer die Angabe deiner zuständigen deutschen Auslandsvertretung. Die Gebühren der Partnerbank erfährst du im Beratungsgespräch.

Ablauf

So läuft das Sperrkonto ab

Vom ersten Gespräch bis zur ersten Auszahlung vergehen meist nur wenige Wochen. Am längsten dauert oft die Überweisung aus dem Heimatland.

  1. Anfrage und Beratung

    Du schickst uns deine Eckdaten. Wir prüfen, welche Nachweise deine Botschaft verlangt.

    Tag 1
  2. Konto eröffnen

    Antrag online mit Reisepass und Zulassung oder Bewerbungsnachweis. Wir prüfen die Angaben vorher mit dir.

    1 bis 3 Werktage
  3. Geld überweisen

    Du überweist den Jahresbetrag. Nach Eingang erhältst du die Sperrbestätigung für deinen Visumantrag.

    je nach Bank
  4. Ankommen und Auszahlung

    In Deutschland öffnest du ein Girokonto. Ab dann wird jeden Monat dein fester Betrag ausgezahlt.

    monatlich
Auszahlung

Was mit deinem Geld passiert

Dein Guthaben gehört die ganze Zeit dir. Die Sperre regelt nur, wie viel du pro Monat abheben kannst.

Monatliche Auszahlung

Nach deiner Ankunft eröffnest du ein Girokonto in Deutschland. Die Bank überweist dorthin jeden Monat den freigegebenen Betrag.

Rückzahlung bei Ablehnung

Wird dein Visum abgelehnt, bekommst du das Guthaben nach Vorlage des Ablehnungsbescheids zurück. Gebühren und Fristen stehen im Vertrag der Bank.

Nach dem ersten Jahr

Für die Verlängerung deiner Aufenthaltserlaubnis musst du erneut zeigen, dass dein Lebensunterhalt gesichert ist. Das geht auch mit Einkommen aus einem Job oder einem Stipendium.

Plane etwas mehr ein als den Pflichtbetrag. Bei Überweisungen aus dem Ausland ziehen manche Banken Gebühren ab, und dann fehlt am Ende ein kleiner Betrag.
Alternativen

Geht es auch ohne Sperrkonto?

Das Sperrkonto ist der häufigste Nachweis, aber nicht der einzige. Welche Nachweise anerkannt werden, entscheidet deine Auslandsvertretung.

Verpflichtungserklärung

Eine Person mit Wohnsitz in Deutschland verpflichtet sich bei der Ausländerbehörde, für deinen Lebensunterhalt aufzukommen. Dafür muss sie ein ausreichendes Einkommen nachweisen.

Stipendium

Ein Stipendium einer anerkannten Organisation, zum Beispiel des DAAD, kann den Nachweis ganz oder teilweise ersetzen, wenn es den monatlichen Bedarf deckt.

Weitere Nachweise

Manche Botschaften akzeptieren auch eine Bankbürgschaft oder Einkommensnachweise der Eltern. Frag vorher bei deiner Auslandsvertretung nach.

Fragen

Häufige Fragen zum Sperrkonto

Noch mehr Antworten findest du im Hilfe-Center.

Wie viel Geld muss ich 2026 einzahlen?

Für ein Studentenvisum sind es aktuell 992 € pro Monat, also 11.904 € für zwölf Monate. Für die Studienbewerbung ohne Zulassung gelten 1.091 € pro Monat. Den verbindlichen Betrag nennt dir deine zuständige Auslandsvertretung.

Wann bekomme ich mein Geld?

Nach deiner Ankunft eröffnest du ein Girokonto in Deutschland. Ab dann überweist die Bank jeden Monat den freigegebenen Betrag dorthin.

Was passiert, wenn mein Visum abgelehnt wird?

Das Guthaben wird dir nach Vorlage des Ablehnungsbescheids zurücküberwiesen. Die genauen Bedingungen und Gebühren hängen von der Partnerbank ab und stehen in deinem Angebot.

Darf ich mehr einzahlen als den Pflichtbetrag?

Ja. Viele zahlen einen kleinen Puffer für Gebühren ein. Der zusätzliche Betrag wird je nach Bank mit ausgezahlt oder nach Ende der Sperre frei verfügbar.

Was kostet ein Sperrkonto?

Banken verlangen meist eine Gebühr für die Eröffnung und eine kleine monatliche Kontoführungsgebühr. Die genauen Kosten unserer Partnerbank nennen wir dir im Angebot, bevor du etwas unterschreibst.

Noch Fragen?

Im Hilfe-Center findest du Antworten zu Sperrkonto, Versicherung, Visum und Ankommen. Oder du schreibst uns direkt, das Erstgespräch ist kostenlos.

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